EVP-Grossrat Ruedi Löffels Blog

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NEIN zur Verschärfungsinitiative! (Abstimmung 28.2.16)

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Die sogenannte Durchsetzungsinitiative über die wir am 28. Februar 2016 abstimmen müssen, gibt vor, die im November 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative „durchzusetzen“. In Tat und Wahrheit ist es aber eine Verschärfungsinitiative.  Warum lehne ich diese Mogelpackung ab?

  1. Der Deliktkatalog für Landesverweise wurde gegenüber der Ausschaffungsinitiative stark erweitert, es ist also eine Lüge, wenn behauptet wird, die Ausschaffungsinitiative würde „durchgesetzt“. Diese verlangte die Ausschaffung von Schwerverbrechern.
  2. Schwerverbrecher wie Mörder oder Vergewaltiger sollen nun aber gemäss Verschärfungsinitiative gleich behandelt werden wie Gelegenheitsdiebe oder solche die bei der Sozialversicherung einen Fehler gemacht haben – dies ist schlicht nicht akzeptabel.
  3. Eine Auflistung von Delikten gehört nicht in die Verfassung, sondern in ein Gesetz. Dieses wurde von National- und Ständerat wie mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen und kann in Kraft treten, wenn die Verschärfungsinitiative abgelehnt wurde.
  4. Unabhängige Richter sind für einen funktionierenden Rechtsstaat unerlässlich, sie müssen die Möglichkeit haben, Einzelfälle individuell und fair zu beurteilen – dies versucht die Verschärfungsinitiative zu verhindern.
  5. Secondos ohne Schweizerpass und auch andere Ausländer sind nicht minderwertige Menschen und sollen vor Gericht gleich behandelt werden wie Menschen mit Schweizerpass, die einen Fehler gemacht haben – auch diesen Grundsatz will die Verschärfungsinitiative ändern.
  6. Wenn wir Ausländerinnen und Ausländer als minderwertig  behandeln, wird sich dies auch negativ auf ausländische Firmen auswirken, die in der Schweiz tätig sind. Dies schadet der Wirtschaft.

Merci, wenn Sie am 28. Februar auch NEIN stimmen und so dem Angriff auf unseren Rechtsstaat eine Absage erteilen.

Written by Ruedi Löffel

30. Dezember 2015 at 11:40